Ansprechpartner Fußball Schiedsrichter
Schiedrichterobmann | Thomas Kuhnert |
Tel.: | 0511-483331 |
Handy: | 0172-4142404 |
EMail: |
Richtlinien für unsere Schiedsrichter
- Unsere Fußball Schiedsrichter sind beitragsfrei, wenn sie vom NFV Kreis-Region Hannover als Schiedsrichter anerkannt sind.
- Diese Anerkennung wird immer rückwirkend auf die vergangene Saison durchgeführt.
- Sollten die für unseren Verein tätigen Schiedsrichter nicht vom NFV Kreis-Region Hannover anerkannt werden, werden sie rückwirkend betragspflichtig und müssen diesen nachzahlen.
Auszug aus der Ausschreibung vom NFV Kreis-Region Hannover:
§ 7 Schiedsrichtersoll
7.1. Für jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft, für die der jeweilige SR-Ausschuss einen SR ansetzt, hat der Verein einen geeigneten SR zu melden.
7.2. Bei Spielgemeinschaften (SG) bzw. Jugendspielgemeinschaften (JSG) ist grundsätzlich der erstgenannte Verein der SG/JSG für die Meldung eines SR zuständig, das gilt auch für die Anrechnung auf das SR-Soll der SG/JSG.
7.3. Auf das SR-Soll eines Vereins wird ein SR nur angerechnet, wenn er:
7.3.1 seine eigene Erklärung mit der Verpflichtung zur Übernahme von Spielaufträgen abgegeben hat,
7.3.2 mindestens 15 Spiele pro Spielserie geleitet hat, die der KSA bzw. ein anderer SR-Ausschuss angesetzt hat,
7.3.3 mindestens 3 Lehrabende im Spieljahr besucht hat; mindestens 4 Lehrabende im Spieljahr für Jung-SR,
7.3.4 mindestens 5 Lehrabende im Spieljahr als Bezirks- oder höherklassiger SR besucht hat.
7.3.5 Bei der Hallenunterweisung handelt es sich lediglich um einen Informationsabend und nicht um einen offiziellen Lehrabend, der auf das jeweilige SR-Soll angerechnet wird.
7.4. SR-Beobachter werden angerechnet, wenn sie mindestens 10 SR-Beobachtungen in einer Spielserie durchgeführt und mindestens 3 Lehrabende besucht haben.
7.5. Mitglieder von SR-Ausschüssen auf allen Ebenen.
7.6. SR, die ausschließlich Spiele der Ü40 und Ü50 leiten, können auf Antrag auf das SR-Soll ihres Vereins angerechnet werden, wenn sie mindestens 10 Spiele geleitet und 3 Lehrabende im Spieljahr besucht haben. Der Antrag muss bis zum 20.05. des Spieljahres beim KSA vorliegen. Diesem Antrag ist eine Liste der geleiteten Spiele, welche den Spieltag und die Staffelbezeichnung enthält, beizufügen.
7.6.1. Der KSA behält sich bei ausreichender Anzahl an SR vor, auch die Spiele bei den Senioren Ü40/Ü50 zu besetzen.
7.7.1. Jeweils mit der Amtlichen Mitteilung im September des laufenden Spieljahres teilt der KSA den Vereinen die Spielklassen mit, welche vom KSA mit neutralen SR/SRA besetzt werden. Diese werden dann am Saisonende auf das jeweilige SR-Soll angerechnet.
7.7. SR, die innerhalb des Kreises während der Serie den Verein wechseln, werden auf das SR- Soll des Vereins angerechnet, dem sie am Stichtag bzw. 31.08. des jeweiligen Spieljahres angehört haben. Ein Vereinswechsel ab dem 01.09. wird erst in der neuen Saison berücksichtigt.
7.8. Einzelfallentscheidung(en) bezüglich der Anrechnung zum SR-Soll sind möglich.